Versicherung/Vorsorge
3.11.09
Riester-Rente wird gelockert
Die staatliche Zulage zur Riester-Rente verstößt gegen die EU-Rechte der freien Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes. Weil die staatliche Altersversorgungszulage beziehungsweise der Abzug der Riester-Renten-Beiträge als Sonderausgaben an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gekoppelt ist, diskriminiert die Vorschrift Grenzgänger, die hierzulande arbeiten, aber im Ausland wohnen und aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen dort steuerpflichtig sind, entschied der Europäische Gerichtshof (Az.: C 269/07).
Von Gesetzes wegen ungleich behandelt werden bislang auch diejenigen, die ihren Altersruhesitz ins Ausland verlegen. Sie müssen nach bisherigem Recht gezahlte Zulagen oder Steuerersparnisse im Rahmen der Riester-Förderung zurückzahlen.
Wann einige der 67.000 Grenzgänger und viele, die derzeit riestern, später aber ins Ausland ziehen wollen, von dem Urteil profitieren, hängt davon ab, wie die nächste Bundesregierung das Urteil nachbessert. Laut einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums werde man das Urteil „sowohl fachlich-technisch als auch politisch zu bewerten haben“.
Schätzungen des Centrums für Europäische Politik (CEP) beziffern die durch das Urteil zu erwartenden Einahmeausfälle auf 500 Millionen Euro pro Jahr. Nicht undenkbar, dass die gesamte Riester-Rente neu geregelt wird.
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