Versicherung/Vorsorge
30.03.09
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Lübeck (BoerseGo.de) - Statistisch gesehen muss jeder vierte Bundesbürger seinen Beruf vor der Rente aufgrund von Krankheit oder Unfall aufgeben. Darauf weist der Dr. Klein Allfinanz-Service hin. Für viele Betroffene sei die Berufsunfähigkeit der finanzielle Ruin, weil sie das fehlende Einkommen nicht ausgleichen könnten. Seit 2001 gebe es für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form der Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die stattdessen eingeführte Erwerbsminderungsrente orientiere sich am Leistungsvermögen des Erwerbstätigen. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben könne, müsse jede andere mögliche Arbeit annehmen.
"Dabei ist es egal, um welche Arbeit es sich handelt oder ob man auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Solange man irgendeine Tätigkeit, sei es als Pförtner oder im Archiv, länger als sechs Stunden ausüben kann, erhält man gar keine Leistungen. Den vollen Leistungsumfang bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann und damit vollständig erwerbsunfähig ist", so die Experten des Dr. Klein Allfinanz-Service. Wer mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig und kann sich dies im Rahmen der Erwerbsminderungsrente anrechnen lassen
Grundsätzlich empfehlen Experten, für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit privat vorzusorgen. Denn der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt bei nur 750 Euro im Monat. Damit könnten viele Menschen im Ernstfall den bisherigen Lebensstandard nicht halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zahlt bereits, wenn der Versicherte seinen momentan ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, unabhängig davon, ob andere Tätigkeiten möglich wären oder nicht.
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